Die Haftung des BAUAkademie Lachstatthofes für die im Zuge der Veranstaltung eingebrachten Fahrnisse wird im gesetzlich zulässigen Ausmaß beschränkt, insbesondere wird Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie Schäden durch Brand oder Diebstahl ausgeschlossen. Der Kunde erklärt, jedes Risiko hinsichtlich seiner Ausstellungsgegenstände oder sonstigen Fahrnisse selbst zu übernehmen und – falls dies erforderlich sein sollte – auch eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Für Wertsachen & Bargeld wird keine Haftung übernommen, sowie für im Haus vorhandene Aktivitäten (z.B. Fitnessraum, Kegelbahn, Kletterwand, Hochseilgarten, Lagerfeuer etc.).
Ohne Absprache mit dem BAUAkademie Lachstatthof dürfen weder Speisen noch Getränke zur Konsumation mitgebracht werden. Der BAUAkademie Lachstatthof behält sich vor, für mitgebrachte Speisen und Getränke ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es ihm nicht gestattet ist, Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände ohne Zustimmung des BAUAkademie Lachstatthofes innerhalb dessen Räumlichkeiten anzubringen oder aufzustellen. Weiters verpflichtet sich der Kunde, ohne Verschuldensnachweis alle jene Schäden zu ersetzen, die vor (Aufbau) während, oder nach (Abbau) der Veranstaltung (Seminar oder Bankett) verursacht werden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er jede Art von Musikveranstaltung selbst bei der AKM anmelden muss. Weiteres erklärt der Kunde, dem BAUAkademie Lachstatthof hinsichtlich aller wie immer gearteten Forderungen der AKM, schad- und klaglos zu halten.
Der BAUAkademie Lachstatthof ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis aufzulösen, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, der Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährdet ist sowie im Falle höherer Gewalt. Der Veranstalter ist in keinem Fall zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.
Wird die Verrechnung von Seminar- oder Bankettleistung mit dem Veranstalter nach Personenanzahl vereinbart, bitten wir Sie, uns die fixe Teilnehmerzahl bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben. Diese Personenanzahl gilt für die Endabrechnung. Bei höherer Personenanzahl wird der tatsächliche Verbrauch verrechnet. Bei einer Rechnungsaufteilung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von EUR 250,00 pro Rechnung in Leistung gestellt.
Bis 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung/Beherbergung keine Stornogebühren.
30 bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50% der Raummiete/Beherbergung.
Innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung 100% der Raummiete/Beherbergung. Stornokonditionen von Veranstaltungen mit Verpflegung siehe Pkt.6 "Verrechnung".
Wir ersuchen, uns sogleich bei der Auftragserteilung eine genaue Rechnungsadresse bekannt zu geben, um eine problemlose und schnelle Abwicklung zu ermöglichen. Alle unsere Lieferungen und Leistungen sind ohne jegliche Abzüge innerhalb eines Zeitraumes von 8 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Der BAUAkademie Lachstatthof ist berechtigt eine entsprechende Anzahlung zu verlangen.
Als Gerichtsstand wird Linz vereinbart.
Lachstatthof
Tel.: +43 (0) 732 24 59 28 / 20
Fax: +43 (0) 732 24 59 28 / 21
E-Mail: office@lachstatthof.at
Lachstatt 41
A - 4221 Steyregg
office@lachstatthof.at
Tel. +43 (0) 732 24 59 28 / 20
Fax. +43 (0) 732 24 59 28 / 21
Facebook: